Das Thema Prävention sexualisierter Gewalt hat in den letzten Jahren sehr stark an Bedeutung in der Kinder- und Jugendarbeit gewonnen. Aufgrund einer Vielzahl von Vorfällen hat der Gesetzgeber hierzu das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) erlassen, welches jetzt von den Kommunen umgesetzt werden muss. Das Gesetz verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Die Verantwortlichen im Bereich der Jugendarbeit vor Ort (Vereinsvorstand, Pfarrjugendleiter*in, Pfarrer, Stammesvorstand, Ortsgruppenleiter*in) werden im Landkreis Schweinfurt in Zukunft die diesbezüglichen Vereinbarungen unterschreiben müssen; das hat zur Folge, dass erweiterte Führungszeugnisse der Gruppenleiter*innen eingefordert und kontrolliert werden müssen. Die Fachstelle für Kirchliche Jugendarbeit übernimmt für die katholischen Pfarreien und Verbände die Einsichtnahme der Führungszeugnisse. Die Vorgehensweise findet man gut beschrieben in den Anhängen "Ablauf_Einsichtnahme_der_FZ" bzw. "Schema_Einsichtnahme_der_FZ". Auch alle weiteren Dokumente zur Kontrolle der erweiterten Führungszeugnisse sind hier zu finden.
Bei Fragen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes steht euch Daniela Englert von der Diözesanen Fachstelle Präventionsarbeit unter Tel.: 0931 / 386-63 148 zur Verfügung.